Verhaltenskodex (code of conduct)

KTM CoC

I. Allgemeine Regelungen

 

1. Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Produktionsstätten des Unternehmens.

2. Gesetze, Konventionen, Normen und Branchenstandards werden eingehalten

Das Unternehmen hält die Gesetze und Normen der jeweiligen Länder, in denen es tätig ist, ein. Es orientiert sich an den allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere Integrität, Rechtschaffenheit und Menschenwürde. Dies schließt auch Konventionen, Branchenstandards und andere nationale Verordnungen in den Bereichen geschäftliche Integrität, Menschenrechte, Umweltschutz, Arbeitsnormen, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz mit ein.

3. Internationale Handelsabkommen und Sanktionen

Beschränkungen wie Embargos oder Wirtschaftssanktionen, die von internationalen Organisationen und Regierungen und die von der deutschen Regierung anerkannt und angewiesen werden, werden vom Unternehmen respektiert und befolgt. Die Beschränkungen können für Länder oder Einzelpersonen gelten und bestimmte Geschäftsvorgänge betreffen. Das Unternehmen tätigt keine Transaktionen oder Geschäfte mit Waren oder Technologien, die von derartigen Beschränkungen betroffen sind.

4. Geschäftspartner, Behörden und Verbraucher

Das Unternehmen praktiziert nach den allgemein anerkannten Geschäftspraktiken von Fairness und Ehrlichkeit. Mit Behörden pflegt es einen vertrauensvollen Umgang. Verbraucherschützende Normen werden beachtet.

5. Geschäftsgeheimnisse

Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern werden vom Unternehmen und seinen Unternehmensangehörigen vertraulich behandelt. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen, an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt. Dies gilt für die Unternehmensangehörigen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

6. Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum wird anerkannt in Form eines Patents, Marken- und Urheberrechten, Designs, Modelle, Muster und Geschäftsinformationen wie Fachwissen oder Informationen, die von Kunden oder Lieferanten vertraulich übergeben werden. Alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass das geistige Eigentum vor dem Zugriff durch unbefugte Mitarbeitende und Dritte geschützt ist.

7. Gefälschte Teile

Das Unternehmen verpflichtet seine Lieferanten, effektive Methoden und Prozesse zu entwickeln, zu implementieren und aufrechtzuerhalten, um das Risiko der Einführung gefälschter Teile und Materialien in unsere Lieferkette zu erkennen und zu minimieren. Wenn sie erkannt werden, wird von den Lieferanten erwartet, dass sie wirksame Verfahren zur Aussonderung des Produkts einführen und die Empfänger von gefälschten Produkten informieren.

 

II. Kartell‐ und wettbewerbsrechtliche Vorgaben

1. Kartellrecht

Das Unternehmen verpflichtet sich zu fairem Wettbewerb. Wettbewerbsschützende Gesetze, insbesondere das Kartellrecht sowie sonstige wettbewerbsregulierende Gesetze werden beachtet.
Unzulässige Absprachen über Preise oder sonstige Konditionen, Verkaufsgebiete oder Kunden sowie einen Missbrauch von Marktmacht widersprechen den Grundsätzen des Unternehmens.

2. Die Integrität des Unternehmens ist sichergestellt

Das Unternehmen verpflichtet sich, jeder Form von Korruption, Bestechung oder Erpressung, proaktiv entgegenzuwirken.
Die Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen. Insbesondere dürfen Unternehmensangehörige keine Geschenke annehmen oder machen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können.
Sofern in einem Land Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die landesrechtlichen Normen eingehalten werden. Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet.

Das Unternehmen versichert, dass Mitarbeiter, die intern oder extern Hinweise geben oder eine Beschwerde führen, vor Drohungen, Belästigungen oder anderen nachteiligen Maßnahmen zu schützen. Sie haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

 

III. Globale Richtlinien

1. Menschenrechte

Die international anerkannten Menschenrechte werden ausdrücklich und nachhaltig unterstützt.
Jeglicher körperliche Missbrauch oder Disziplinierung, Freiheitsberaubung, physische oder psychische Bestrafung, Androhung von Gewalt, sexuelle und anderweitige Belästigung und verbale Beschimpfung sowie andere Formen der Einschüchterung sind verboten.
Auch im Falle von disziplinarischen Maßnahmen sind alle Unternehmensangehörige mit Würde und Respekt zu behandeln. Solche Maßnahmen dürfen nur im Einklang mit den geltenden nationalen und internationalen Normen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen.
Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Menschenrechte in ihrem Verantwortungsbereich respektieren und von den Lieferanten des Unternehmens und anderen Geschäftspartnern das gleiche Maß an Respekt verlangen.

2. Kinderarbeit

Das Unternehmen verpflichtet sich, die Regelungen der UN über die Rechte von Kindern zu beachten. Insbesondere verpflichten es sich zur Einhaltung des Mindestalters für die Zulassung zur Beschäftigung und ausbeuterische Kinderarbeit zu verbieten bzw. unverzüglich Maßnahmen dagegen zu ergreifen.

3. Zwangsarbeit

Kein Unternehmensangehöriger wird gegen seinen Willen beschäftigt oder direkt oder indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zur Arbeit gezwungen. Jede Form der Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit oder unfreiwilliger Gefängnisarbeit sowie anderweitig unter physischem oder psychischem Druck verpflichteter Arbeit ist verboten.

4. Entlohnung, Arbeitnehmerrechte

Alle Beschäftigten sollen für eine Vollzeitbeschäftigung einen fairen Lohn erhalten, der mindestens zur Deckung der Grunderfordernisse ausreicht. Die Zahlung der jeweils national festgelegten Mindestlöhne ist gewährleistet. Die gezahlten Löhne, Sozialleistungen, Überstunden und sonstige Zulagenzahlungen entsprechen mindestens den geltenden Gesetzen oder verbindlichen Tarifbestimmungen. Die Löhne müssen in Übereinstimmung mit den lokal üblichen Verfahren ausgezahlt werden. Unberechtigte Gehaltsabzüge sowie Abzüge als Disziplinarmaßnahmen sind unzulässig.
Das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv‐ und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist, wird respektiert.

5. Arbeitszeit

Das Unternehmen verpflichtet sich dazu, dass die Arbeits- und Pausenzeiten mit den geltenden nationalen Gesetzen oder Branchenstandards übereinstimmen. Überstunden oder Mehrarbeit erfolgen freiwillig, werden nicht in überhöhtem Maße eingefordert und werden vergütet.

6. Gesundheit und Arbeitsschutz

Die nationalen und internationalen Vorschriften zur Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden eingehalten. Es werden angemessene und präventive Schritte unternommen, um den Beschäftigten sichere, gesunde und hygienische Arbeitsbedingungen zu bieten, um Arbeitsunfälle oder Gesundheitsschädigungen, die mit der Arbeit in Verbindung stehen, zu verhindern. Dazu gehört ein regelmäßiges Gesundheits- und Sicherheitstraining für die Beschäftigten.

7. Umweltschutz

Das Unternehmen beachtet die Ziele eines nachhaltigen Umweltschutzes und stellt sicher, dass alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Umwelt beachtet werden. Darüber hinaus wollen wir systematisch wirkungsvolle und vorbeugende Maßnahmen zur Reduktion von Umweltauswirkungen umsetzen. Dies erreichen wir insbesondere durch den schonenden und effizienten Umgang mit natürlichen Ressourcen, z.B. den Verbrauch von Wasser und die Emission von Schadstoffen in Wasser und Luft (Reduktion der CO2 Emissionen) zu reduzieren. Dazu gehören auch ein verantwortungsbewusstes Chemikalien- und Gefahrstoffmanagement und Initiativen zur Förderung des Bewusstseins für die Umwelt bei Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern.

 

IV. Ethische und soziale Grundsätze

1. Nicht‐Diskriminierung

Das Unternehmen erkennt an und beachtet das Recht jeder Person auf Chancengleichheit in allen Aspekten der Beschäftigung wie Einstellung, Vergütung, Zulassung zur Weiter- und Fortbildung, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Pensionierung, unabhängig von seiner ethnischen und sozialen Herkunft, Nationalität, Religion, Alter, Ehestand, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, politischer Überzeugung, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder anderer persönlicher Merkmale.

2. Belästigung

Das Unternehmen missbilligt physische, psychische oder sexuelle Gewalt.

3. Meinungsfreiheit

Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird gewährleistet.

4. Privatsphäre

Die Privatsphäre wird geachtet.

 

V. Einhaltung des Verhaltenskodex

Das Unternehmen bringt in geeigneter Art und Weise und in vorgegebenen Zeitabständen seinen Unternehmensangehörigen diesen Verhaltenskodex zur Kenntnis und achtet auf dessen Einhaltung.

 

Mittweida, 20.02.2021

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